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Geldwäscheprävention

Das Geldwäschegesetz (GwG) stellt selbst keine unmittelbaren Regeln für Spieler auf, sondern statuiert lediglich Pflichten für bestimmte Arten von Unternehmen wie z.B. Banken, Finanzdienstleistungsinstitute oder Versicherungsunternehmen und auch Spielbanken.

 

Das GwG trat im Jahre 1993 in Kraft, um den illegalen Handlungen der organisierten Kriminalität zu begegnen. Denn erst wenn Bargeld legal auf dem Konto der betreffenden Person und somit „gewaschen“ ist, kann es auch problemlos genutzt werden. Diesen illegalen Handel durch die Identifizierungspflicht zu unterbinden, ist das Ziel des GwG. Festgelegt wird, dass ab einer Transaktion von 2.000,00 Euro die Person zu identifizieren ist.

 

Auch muss sich die  Spielbank beim Spieler erkundigen, ob er auf eigene Rechnung handelt oder für jemand anderen tätig wird (wirtschaftlich Berechtigter).

 

Sollte Sie in einer Spielbank eine Ihnen unbekannte Person ansprechen, und bitten ob Sie nicht eine bestimmte Summe Bargeld in Jetons für ihn an der Kasse umtauschen können, so sollten Sie dieses Ansinnen deutlich zurückweisen. Außerdem sollten Sie in einem solchen Fall das zuständige Aufsichtspersonal der Spielbank über den Vorfall informieren.

 

Zur Bekämpfung von Geldwäsche setzt die Spielbank Berlin die Vorgaben aus dem aktuellen Geldwäschegesetz vollumfänglich um.