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Wichtige Informationen!

Impressum

Diese Website und alle ihre Inhalte sind ein Angebot der:

 

Spielbank Berlin GmbH & Co. KG
Marlene-Dietrich-Platz 1
D-10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30-255 99-0

 

E-Mail: info@spielbank-berlin.de

 

Vertreten durch die Komplementärin Spielbank Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Marlene-Dietrich-Platz 1, 10785 Berlin, die ihrerseits durch ihre Geschäftsführer Mehmet Celikoglu,
Marcel Langner und Gerhard Wilhelm vertreten wird.

 

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Registernummer: HRA 16057

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 136673039

 

Inhaltlich Verantwortliche, gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Gerhard Wilhelm

 

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

 

Aufsichtsbehörde:

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Referat I C
Klosterstrasse 47
10179 Berlin

 

Was ist Glücksspiel?

Nach dem § 284 Strafgesetzbuch ist die öffentliche Veranstaltung von Glücksspiel ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt. Beispiele für Glücksspiel sind: Spiele in Spielbanken wie Roulette, Baccara, Black Jack, Poker usw. und auch Lotterien, Klassenlotterien (6 aus 49) usw. Neben der grundsätzlichen Bedingung, dass überhaupt ein Glücksspiel angeboten wird, müssen zwei weitere Voraussetzungen vorliegen:

 

  1. Direkter oder indirekter Spieleinsatz.
  2. Ausspielung von möglichen Gewinnen in nicht unerheblicher Höhe.

 

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin:
Im stark föderalistisch geprägten System der BRD, ist die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben eines öffentlichen Glücksspiels Ländersache. Aus diesem Grund haben alle Länder Rechtsnormen zum Betreiben von Spielbanken erlassen. Im Land Berlin wird dies durch das Gesetz zur Zulassung öffentlicher Spielbanken geregelt. Hierin ist u. a. die Anzahl der Spielbanken in Berlin, nämlich zwei, die Erlaubniserteilung und deren Befristung, Steuern wie Spielbankabgaben und Zusatzabgaben und die grundsätzlichen Pflichten des Spielbankunternehmers geregelt.
Die Spielordnung der Spielbank Berlin:

Im Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken ist unter § 10 auch geregelt, dass die Aufsichtsbehörde zur Regelung des Spielbetriebs eine Spielordnung zu erlassen hat. Unter anderem sind hierin geregelt:

 

  • Zugelassene Spiele und Spielregeln
  • Die möglichen Spiel- bzw. Öffnungszeiten
  • Zutritt in die Spielbank
  • Etwaige Spielverbote
  • Aufsichtspflicht der Spielbank

 

 

Online-Marketing:

seosupport GmbH – Online Marketing Berlin