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Alle Informationen auf einen Blick

Haus- und Spielordnung

Hausordnung der Spielbank Berlin

 

Die Hausordnung der Spielbank Berlin GmbH & Co. KG (im Folgenden: Spielbank Bank) stellt eine Ergänzung zu folgenden, ebenfalls für den Spielbetrieb verbindlichen Regelungen in ihren jeweils gültigen Fassungen dar:

  • Spielbankengesetz des Landes Berlin,
  • Spielordnung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport,
  • Spielregeln der Spielbank Berlin,
  • etwaigen besonderen Teilnahmebedingungen.

 

1. Eintrittskarten

Eintrittskarten werden ausschließlich gegen Vorlage eines in Deutschland anerkannten gültigen Personaldokumentes ausgegeben. Das Personaldokument wird kopiert, die Daten daraus werden erfasst.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte nimmt der Gast die Vorschriften des ausliegenden Spielbankengesetzes und der Spielordnung zur Kenntnis und akzeptiert diese Hausordnung, die Spielregeln und die etwaigen besonderen Teilnahmebedingungen der Spielbank Berlin.

Eintrittskarten können nicht an Gäste ausgegeben werden, denen der Zutritt verboten ist.

Die Eintrittskarte ist Eigentum der Spielbank Berlin. Der Verlust der Karte ist unverzüglich anzuzeigen. Ein Ersatzanspruch besteht nicht. Der Gast hat die Eintrittskarte mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren und ist für Schäden aus Missbrauch haftbar.

Die Eintrittskarte kann von der Spielbank Berlin jederzeit ohne Angabe von Gründen ersatzlos eingezogen werden.

Die Eintrittskarte sowie ein gültiges Personaldokument sind auf Verlangen des Spielbankpersonals jederzeit vorzuzeigen.

 

2. Hausrecht

Gäste, denen die Teilnahme am Spiel nicht gestattet ist oder die gesperrt sind, haben Hausverbot. Darüber hinaus kann die Spielbank Berlin Gästen den Zutritt und den Aufenthalt jederzeit und ohne Angabe von Gründen verwehren bzw. untersagen.

Das Hausrecht der Spielbank Berlin gilt in allen zur Spielbank gehörenden Räumen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot kommen Spielverträge nicht zustande.

 

3. Verhaltensregeln

Die Gäste der Spielbank Berlin haben auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Es ist eine dem Spielbetrieb angemessene Kleidung zu tragen.

Es ist nicht gestattet,

  • andere Gäste zu belästigen oder unaufgefordert zu beraten,
  • Spielsysteme anzubieten,
  • Darlehensgeschäfte zu tätigen,
  • Waffen jeglicher Art mitzuführen,
  • Tiere mitzubringen,
  • Speisen und Getränke mitzubringen.

Speisen und Getränke dürfen nur an der Bar oder an den dafür vorgesehenen Tischen verzehrt werden.

 

4. Spielbetrieb

Es ist verboten,

  • technische Geräte zur Beeinflussung des Spiels und der Spielergebnisse zu verwenden oder
  • das Spiel und die Spielergebnisse mit technischen Hilfsmitteln zu erfassen

Gewinne und Geldbeträge (auch im Speicher eines Spielautomaten), die vom Gast nicht abgerufen worden sind oder für die kein Eigentümer zu ermitteln ist, verbleiben der Spielbank Berlin.

Mit den Mitarbeitern der Spielbank sind Privatgeschäfte jeglicher Art nicht gestattet.

Die Anerkennung einer Reklamation durch die Spielbank Berlin kann nur erfolgen, wenn die Reklamation unverzüglich mitgeteilt wird.

Die Spielbank Berlin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit angezeigter oder ausgedruckter Permanenzen, Jackpotstände oder anderer Informationen rund um das Spielgeschehen.

Nach Spielschluss sind die Spielstätten unverzüglich zu verlassen.

 

5. Automatenspiel

Für die aufgestellten Geldspielautomaten übernimmt die Spielbank Berlin eine Funktions- und Gewinnausschüttungsgarantie lediglich auf der Grundlage geschäftsüblicher Sorgfaltspflicht. Dies gilt auch für Geräte, die als gesperrt oder auf sonstige Art und Weise als nicht zum Spielbetrieb zugelassen gekennzeichnet sind.

Manipulierte oder durch Fremdeinwirkung beeinflusste Geräte gelten als gesperrt. Das Spiel an gesperrten Geräten ist regelwidrig und löst keinen Gewinnanspruch aus. Ein bereits ausgezahlter Gewinn ist zurückzuerstatten.

Die Spielbank Berlin ist jederzeit berechtigt, Spielgeräte, Spielsysteme und Jackpotanlagen auszutauschen, ganz oder teilweise für das Spiel zu sperren, beziehungsweise auf den neuesten Stand der Technik zu ändern.

 

6. Klassisches Spiel

Die Jetons sind Eigentum der Spielbank Berlin. Beim Verlassen der Räumlichkeiten der Spielbank Berlin sind die Jetons zurückzuwechseln. Der Rücktausch der Jetons in Bargeld ist ausschließlich an den Spielbankkassen möglich. Die Spielbank Berlin lehnt jegliche Haftung aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung ab.

Die an jedem Roulettetisch zum Einsatz kommenden farblich markierten wertfreien Tischjetons spielen ausnahmslos zum Tischminimum. Beim Verlassen des Spieltisches sind diese am Tisch gegen Wertjetons einzutauschen.

An jedem Roulettetisch können darüber hinaus besondere von der Spielbank Berlin herausgegebene Wertjetons zum Einsatz kommen. Beim Verlassen des Spieltisches sind diese Jetons am Tisch ebenfalls gegen Wertjetons zu wechseln.

Ein Rücktausch beider Sonder-Jetonarten an den Spielbankkassen ist nicht möglich.

Spielansagen (Annoncen) sind nur gültig, wenn der erforderliche Betrag bezahlt ist und die Spielansage von dem annehmenden Croupier laut und klar wiederholt wurde. Nicht ausgesetzte Spielansagen müssen zusätzlich durch den Tischchef/Spielaufsicht laut und klar wiederholt werden. Ausgenommen hiervon sind Einsätze in den Serienfeldern. Spielansagen, die verspätet gegeben werden und vom Tischchef nicht wiederholt werden konnten, nehmen nicht am Spiel teil.

 

7. Videoüberwachung

Die Spielbank ist videoüberwacht. Hierbei speichert die Spielbank von Ihnen während Anwesenheit visuelle Überwachungsdaten an Spieltischen und sonstige visuelle Überwachungsdaten, insbesondere visuelle Überwachungsdaten, die dazu geeignet sind, tatsächliche Anhaltspunkte zu enthalten, die eine gespeicherte Aufzeichnung zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Zweck ist die Wahrung unserer gesetzlichen Überwachungspflicht von Spielbanken. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 10a Absatz 3 Satz 1 SpBGBln. Visuelle Überwachungsdaten an Spieltaschen werden drei Tage nach Aufzeichnung und die übrigen visuellen Überwachungsdaten sieben Tage nach Aufzeichnung gelöscht.

 

8. Haftungsbeschränkung

Die Spielbank Berlin haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die ihren Gästen durch Dritte zugefügt werden.

Die Spielbank Berlin haftet nicht für Mängel, Fehlleistungen oder zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen, die von den Servicebetrieben zu verantworten sind. Die Spielbank Berlin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Berlin, den 6. Februar 2008

Die Geschäftsführung der Spielbank Berlin GmbH & Co. KG

 

 

Spielordnung der Spielbank Berlin

(Betreiber: Spielbank Berlin GmbH & Co. KG) vom 16. Januar 2008

 

§1 Zugelassene Spiele; Spielregeln

  • In der Spielbank Berlin ist die Veranstaltung folgender Glücksspiele zugelassen:
    1. das Klassische Spiel mit American Roulette, Baccara, Black Jack, European Seven Eleven, Glücksrad, Poker, Red Dog, Roulette, Sic Bo und Trente et Quarante jeweils in allen Varianten,
    2. Automatenspiele.
  • Gespielt wird auf der Grundlage der international üblichen Die Spielbank Berlin kann Abweichungen von den international üblichen Spielregeln festlegen. Die mit der Aufsichtsbehörde abgestimmten Spielregeln werden den Gästen in geeigneter Form bekannt gegeben.
  • Die Spielbank Berlin bietet Varianten des Klassischen Spiels und des Automatenspiels mit verminderten Höchsteinsätzen und
  • vereinfachten Spielregeln

 

§2 Spielzeiten

  • Die Spielbank Berlin ist täglich für das Klassische Spiel von frühestens 13:00 Uhr bis spätestens 6:00 Uhr geöffnet. Das Automatenspiel ist täglich von frühestens 11:00 Uhr bis spätestens 3:00 Uhr geöffnet. Die Spielbank Berlin kann zu besonderen Veranstaltungen die Öffnungszeiten im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden erweitern.
  • Die Spielbank Berlin bleibt geschlossen am Karfreitag, am Volkstrauertag, am Totensonntag, am 24. und 25. Dezember sowie an Tagen, die die Aufsichtsbehörde aus besonderem Anlass bestimmt.

 

§3 Spielverbot

Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:

  1. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die der Spielbank Berlin als Gesellschafter, Mitglied eines Organs oder der Geschäftsführung angehören oder dort sonst in leitender Stellung tätig sind,
  3. Personen, die in einem Arbeits- oder ähnlichen Abhängigkeitsverhältnis zu der Spielbank Berlin stehen,
  4. dem Inhaber eines Nebenbetriebes der Spielbank Berlin und den dort beschäftigten Personen,
  5. den mit der Aufsicht über die Spielbank Berlin beauftragten Dienstkräften,
  6. Personen, die mit den in den Nummern 2 bis 5 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  7. Personen, für die im übergreifenden Sperrsystem nach §8 des Glücksspielstaatsvertrages oder in der Sperrdatei der Spielbank Berlin eine Sperre vermerkt ist.

 

§4 Eintrittskarten

  • Der Besuch der Spielsäle ist nur Inhabern von Eintrittskarten gestattet. Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Eintrittskarten werden für einen einmaligen Besuch oder als Zeitkarten Die Geltungsdauer von Zeitkarten beträgt längstens ein Jahr. Mit dem Eintritt in die Spielsäle erkennen die Gäste die Spielordnung und die Spielregeln an.
  • Eintrittskarten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer gleichwertigen Alternative (amtlicher Ausweis mit Lichtbild)
  • Der Eintrittspreis für einen einmaligen Besuch beträgt für alle vier Standorte 2,00 Euro.

 

§5 Verwehrung des Eintritts oder Aufenthalts

  • Die Spielbank Berlin ist verpflichtet, unter Vornahme einer Identitätskontrolle und eines Abgleichs mit der entsprechenden Sperrdatei denjenigen Personen den Zutritt zu den Spielbereichen zu verwehren, für die im übergreifenden System nach §8 des Glücksspielstaatsvertrages oder in der Sperrdatei der Spielbank Berlin eine Sperre vermerkt
  • Die Spielbank Berlin ist berechtigt, Gästen den Zutritt zur Spielbank oder den weiteren Aufenthalt zu untersagen, wenn sie gegen die Spielordnung verstoßen oder sonst den Spielbetrieb beeinträchtigen.
  • Im Übrigen ist die Spielbank Berlin auf Grund ihres Hausrechts befugt, ohne Angabe von Gründen Personen den Eintritt zu verwehren oder Gäste zum Verlassen der Spielbank aufzufordern.

 

§6 Spieleinsätze und Spielmarken

  • Die Einsätze müssen in Spielmarken der Spielbank Berlin oder in Bargeld gültiger inländischer Währung getätigt werden. Spielansagen (Annoncen) sind nur gültig, wenn der genannte Betrag bezahlt ist und die Spielansage von dem annehmenden Croupier laut und klar wiederholt wird; nicht ausgesetzte Spielansagen müssen zusätzlich durch den Tischchef/die Spielaufsicht laut und klar wiederholt Jeder Gast ist für seinen Einsatz selbst verantwortlich; dies gilt auch, wenn der Gast die Jetons durch einen Croupier setzen lässt.
  • Die Höhe der Mindest- und Höchsteinsätze für die Spiele wird an den Spieltischen den Spielautomaten bekannt gegeben.
  • Maßgebend für die Gewinnauszahlung ist im Klassischen Spiel die Satzlage und im Automatenspiel das Gewinnbild im Augenblick der Gäste, denen das Spielen untersagt ist, haben keinen Anspruch auf Gewinnauszahlung oder Erstattung des verlorenen Einsatzes.
  • Ein Gast kann Gewinne und Einsätze nachträglich nur fordern, wenn sie ihm am selben Spieltag eindeutig zugeordnet werden können.
  • Die Spielbank kann Spielmarken jederzeit ganz oder sortenweise aus dem Spiel nehmen und durch andere Die aus dem Spiel genommenen Spielmarken verlieren mit der Herausnahme ihre Gültigkeit.
  • Die Spielmarken sind beim Verlassen der Spielbank Berlin an der Kasse Die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung ergebenden Schäden hat der Gast zu tragen.

 

§7 Sprache

Im Spielbetrieb bedient sich das Personal der Spielbank Berlin der deutschen Sprache. International übliche Ausdrücke in französischer Sprache sind zugelassen.

 

§8 Aufsicht

  • Den Gästen ist die Verwendung von technischen Hilfsmitteln jeglicher Art (z. B. Taschenrechner, Computer) nicht gestattet.
  • Jeder Gast der Spielbank Berlin ist verpflichtet, den Anordnungen des Personals der Spielbank und der Bediensteten der Aufsichtsbehörden Folge zu leisten und auf Verlangen Eintrittskarten und Ausweisdokumente
  • Meinungsverschiedenheiten zwischen Gästen und dem Personal der Spielbank Berlin über die Anwendung der Spielordnung und der Spielregeln werden durch die Spielbankdirektion oder deren Beauftragte Ihre Entscheidung ist endgültig.

 

§9 Erlass der Spielordnung

Diese Spielordnung ist von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Grund des § 10 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin (Spielbankengesetz – SpBG) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 604, 613), erlassen worden. Frühere Spielordnungen sind nicht mehr gültig.