Kein Spiel ohne Risiko. Erfahren Sie mehr unter spielerschutz-berlin.org
Hausordnung der Spielbank Berlin
Die Hausordnung der Spielbank Berlin GmbH & Co. KG (im Folgenden: Spielbank Bank) stellt eine Ergänzung zu folgenden, ebenfalls für den Spielbetrieb verbindlichen Regelungen in ihren jeweils gültigen Fassungen dar:
1. Eintrittskarten
Eintrittskarten werden ausschließlich gegen Vorlage eines in Deutschland anerkannten gültigen Personaldokumentes ausgegeben. Das Personaldokument wird kopiert, die Daten daraus werden erfasst.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte nimmt der Gast die Vorschriften des ausliegenden Spielbankengesetzes und der Spielordnung zur Kenntnis und akzeptiert diese Hausordnung, die Spielregeln und die etwaigen besonderen Teilnahmebedingungen der Spielbank Berlin.
Eintrittskarten können nicht an Gäste ausgegeben werden, denen der Zutritt verboten ist.
Die Eintrittskarte ist Eigentum der Spielbank Berlin. Der Verlust der Karte ist unverzüglich anzuzeigen. Ein Ersatzanspruch besteht nicht. Der Gast hat die Eintrittskarte mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren und ist für Schäden aus Missbrauch haftbar.
Die Eintrittskarte kann von der Spielbank Berlin jederzeit ohne Angabe von Gründen ersatzlos eingezogen werden.
Die Eintrittskarte sowie ein gültiges Personaldokument sind auf Verlangen des Spielbankpersonals jederzeit vorzuzeigen.
2. Hausrecht
Gäste, denen die Teilnahme am Spiel nicht gestattet ist oder die gesperrt sind, haben Hausverbot. Darüber hinaus kann die Spielbank Berlin Gästen den Zutritt und den Aufenthalt jederzeit und ohne Angabe von Gründen verwehren bzw. untersagen.
Das Hausrecht der Spielbank Berlin gilt in allen zur Spielbank gehörenden Räumen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot kommen Spielverträge nicht zustande.
3. Verhaltensregeln
Die Gäste der Spielbank Berlin haben auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Es ist eine dem Spielbetrieb angemessene Kleidung zu tragen.
Es ist nicht gestattet,
Speisen und Getränke dürfen nur an der Bar oder an den dafür vorgesehenen Tischen verzehrt werden.
4. Spielbetrieb
Es ist verboten,
Gewinne und Geldbeträge (auch im Speicher eines Spielautomaten), die vom Gast nicht abgerufen worden sind oder für die kein Eigentümer zu ermitteln ist, verbleiben der Spielbank Berlin.
Mit den Mitarbeitern der Spielbank sind Privatgeschäfte jeglicher Art nicht gestattet.
Die Anerkennung einer Reklamation durch die Spielbank Berlin kann nur erfolgen, wenn die Reklamation unverzüglich mitgeteilt wird.
Die Spielbank Berlin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit angezeigter oder ausgedruckter Permanenzen, Jackpotstände oder anderer Informationen rund um das Spielgeschehen.
Nach Spielschluss sind die Spielstätten unverzüglich zu verlassen.
5. Automatenspiel
Für die aufgestellten Geldspielautomaten übernimmt die Spielbank Berlin eine Funktions- und Gewinnausschüttungsgarantie lediglich auf der Grundlage geschäftsüblicher Sorgfaltspflicht. Dies gilt auch für Geräte, die als gesperrt oder auf sonstige Art und Weise als nicht zum Spielbetrieb zugelassen gekennzeichnet sind.
Manipulierte oder durch Fremdeinwirkung beeinflusste Geräte gelten als gesperrt. Das Spiel an gesperrten Geräten ist regelwidrig und löst keinen Gewinnanspruch aus. Ein bereits ausgezahlter Gewinn ist zurückzuerstatten.
Die Spielbank Berlin ist jederzeit berechtigt, Spielgeräte, Spielsysteme und Jackpotanlagen auszutauschen, ganz oder teilweise für das Spiel zu sperren, beziehungsweise auf den neuesten Stand der Technik zu ändern.
6. Klassisches Spiel
Die Jetons sind Eigentum der Spielbank Berlin. Beim Verlassen der Räumlichkeiten der Spielbank Berlin sind die Jetons zurückzuwechseln. Der Rücktausch der Jetons in Bargeld ist ausschließlich an den Spielbankkassen möglich. Die Spielbank Berlin lehnt jegliche Haftung aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung ab.
Die an jedem Roulettetisch zum Einsatz kommenden farblich markierten wertfreien Tischjetons spielen ausnahmslos zum Tischminimum. Beim Verlassen des Spieltisches sind diese am Tisch gegen Wertjetons einzutauschen.
An jedem Roulettetisch können darüber hinaus besondere von der Spielbank Berlin herausgegebene Wertjetons zum Einsatz kommen. Beim Verlassen des Spieltisches sind diese Jetons am Tisch ebenfalls gegen Wertjetons zu wechseln.
Ein Rücktausch beider Sonder-Jetonarten an den Spielbankkassen ist nicht möglich.
Spielansagen (Annoncen) sind nur gültig, wenn der erforderliche Betrag bezahlt ist und die Spielansage von dem annehmenden Croupier laut und klar wiederholt wurde. Nicht ausgesetzte Spielansagen müssen zusätzlich durch den Tischchef/Spielaufsicht laut und klar wiederholt werden. Ausgenommen hiervon sind Einsätze in den Serienfeldern. Spielansagen, die verspätet gegeben werden und vom Tischchef nicht wiederholt werden konnten, nehmen nicht am Spiel teil.
7. Videoüberwachung
Die Spielbank ist videoüberwacht. Hierbei speichert die Spielbank von Ihnen während Anwesenheit visuelle Überwachungsdaten an Spieltischen und sonstige visuelle Überwachungsdaten, insbesondere visuelle Überwachungsdaten, die dazu geeignet sind, tatsächliche Anhaltspunkte zu enthalten, die eine gespeicherte Aufzeichnung zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Zweck ist die Wahrung unserer gesetzlichen Überwachungspflicht von Spielbanken. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 10a Absatz 3 Satz 1 SpBGBln. Visuelle Überwachungsdaten an Spieltaschen werden drei Tage nach Aufzeichnung und die übrigen visuellen Überwachungsdaten sechs Tage nach Aufzeichnung gelöscht.
8. Haftungsbeschränkung
Die Spielbank Berlin haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die ihren Gästen durch Dritte zugefügt werden.
Die Spielbank Berlin haftet nicht für Mängel, Fehlleistungen oder zum Schadenersatz verpflichtende Handlungen, die von den Servicebetrieben zu verantworten sind. Die Spielbank Berlin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Berlin, den 6. Februar 2008
Die Geschäftsführung der Spielbank Berlin GmbH & Co. KG
Spielordnung der Spielbank Berlin
(Betreiber: Spielbank Berlin GmbH & Co. KG) vom 16. Januar 2008
§1 Zugelassene Spiele; Spielregeln
§2 Spielzeiten
§3 Spielverbot
Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:
§4 Eintrittskarten
§5 Verwehrung des Eintritts oder Aufenthalts
§6 Spieleinsätze und Spielmarken
§7 Sprache
Im Spielbetrieb bedient sich das Personal der Spielbank Berlin der deutschen Sprache. International übliche Ausdrücke in französischer Sprache sind zugelassen.
§8 Aufsicht
§9 Erlass der Spielordnung
Diese Spielordnung ist von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Grund des § 10 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin (Spielbankengesetz – SpBG) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 604, 613), erlassen worden. Frühere Spielordnungen sind nicht mehr gültig.