ERTRÄGE UND ABGABEN

Die Spielbankabgaben und weiteren Leistungen gem. §4 SpBG betragen in der Summe derzeit 80 Prozent des Bruttospielertrages (Spielumsatz abzüglich der ausgezahlten Gewinne) zzgl. 5 Prozent Sonderabgabe. Das heißt, dass die SPIELBANK BERLIN sämtliche Kosten für Miete, Marketing etc. von den verbleibenden 15 Prozent der Spielerträge bedienen muss. Seit Bestehen der SPIELBANK BERLIN sind ca. 1,7 Mrd. Euro an den Berliner Senat und für wohltätige Zwecke abgeführt worden.

Die Personalkosten können nicht gedeckt werden, was die Bedeutung des Trinkgelds (Tronc) erklärt. Aus dem werden alle Mitarbeiter bezahlt. Ohne Tronc wäre eine Steuerlast von 85 Prozent nicht zu bewältigen.

 

Die Einnahmen der SPIELBANK BERLIN werden täglich unter Aufsicht von Finanzbeamten gezählt. 80 Prozent der Summe gehen an den Finanzsenator. Von der zusätzlichen fünfprozentigen Sonderabgabe fließen vier Prozent an die Lottostiftung, die mit diesen Geldern Kultur und Sport in Berlin unterstützt.